Kombinierter Zahnersatz

Als kombinierten Zahnersatz bezeichnet man die Versorgung mit einem herausnehmbaren Zahnersatz, der an einem festsitzenden Anteil (z.B. Teleskopkronen) verankert ist. Der festsitzende Anteil kann dabei z.B. aus einer Kronenkonstruktion auf vorhandenem Restzahnbestand oder auch einer speziellen Konstruktion auf Implantaten bestehen (siehe auch: Implantate). Um einen guten Halt des ansonsten herausnehmbaren Zahnersatzes zu gewährleisten, können besondere Halteelemente verwendet werden. Auf Implantaten sind Teleskop- und Stegkonstruktionen, sowie der Einsatz von Locatorn oder Kugelköpfen als Halteelemente denkbar. An vorhandenen Restzähnen sind z.B. Teleskop- und Klammerkonstruktionen, sowie spezielle Geschiebe oder Fräsungen ein Garant für einen guten Halt. Bei uns werden Sie im Rahmen der Behandlung ausführlich beraten, um die unter ästhetischen und funktionellen Gesichtspunkten optimale Lösung für Sie zu finden.